ANGEBOTE FÜR FACHKRÄFTE
Fortbildungen
„Auf sehr einfühlsame und doch eindringliche Art und Weise wurde uns Erziehern die Präventionsarbeit näher und verständlicher gemacht. Es bedarf dabei eines hohen Maßes an fachlichem Wissen.“ (Zitat der Leiterin einer Kindereinrichtung)
Offene Fortbildungsangebote der AWO Fachstelle „Shukura“:
Im Moment sind keine offenen Veranstaltungen geplant.
Termin:
Ort:
Folgende Fortbildungen können Sie für Ihr Team buchen:
Sexualisierte Gewalt: Erkennen – Handeln - Vorbeugen
Die Fortbildung bietet Gelegenheit, Grundlagenwissen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erwerben und die Wahrnehmung für Signale und Folgen sexualisierter Gewalt zu schärfen. Praxisorientiert vermitteln wir Handlungsstrategien bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt und konkretisieren mögliche Schritte zur Intervention, unter Berücksichtigung des Schutzauftrags nach 8a SGB VIII. Außerdem zeigen wir Möglichkeiten zur Prävention sexualisierte Gewalt auf und geben Anregungen zur praktischen Umsetzung.
Bei uns doch nicht…? Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen
Institutionen, in denen Mädchen und Jungen leben und lernen, tragen ein strukturelles Risiko sexualisierter Gewalt. Sich dessen bewusst zu sein, Täter*innenstrategien in Institutionen zu kennen und Schutzkonzepte zu erarbeiten – das ist gelebte Prävention sexualisierte Gewalt. In dieser Fortbildung vermitteln wir Fachwissen zu sexualisierter Gewalt und werfen dabei einen besonderen Blick auf missbrauchsbegünstigende bzw. –verhindernde Strukturen in Institutionen.
Doktorspiele oder sexuelle Übergriffe? Kindliche Sexualität in Abgrenzung zu sexuellen Übergriffen unter Kindern
Kinder entdecken den eigenen Körper und den von anderen Kindern. Als Pädagoge*in sind Sie gefordert, Position zu beziehen: Was ist in unserer Einrichtung erlaubt? Was tun, wenn meine Kollegen*innen das ganz anders sehen als ich? Wie erkenne ich sexuelle Übergriffe und wie reagiere ich darauf? Wie kann ich Kinder unterstützen eine gesunde Sexualität zu entwickeln und wie kann ich sexuellen Übergriffen in meiner Einrichtung vorbeugen? Diese Fortbildung gibt Ihnen einen Überblick über die psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als Grundlage zur Unterscheidung von einvernehmlicher kindlicher / jugendlicher Sexualität von sexuellen Übergriffen. Praxisorientiert vermitteln wir Handlungsstrategien bei sexuellen Übergriffen.
Kind in Gefahr? § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Diese Fortbildung gibt Ihnen Gelegenheit, mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu erhalten. Ausgehend vom Begriff des Kindeswohls und den Grundbedürfnissen von Kindern führen wir in die grundlegenden Begriffe der Problematik Kindeswohlgefährdung ein. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdung und nehmen Risikoeinschätzungen vor. Anhand von Fallbeispielen erproben Sie die Verfahrensabläufe des §8a SGB VIII.
Zwischen Verständnis und Konfrontation - Elterngespräche bei Kindeswohlgefährdung
Die Durchführung von Elterngesprächen ist eine wesentliche Aufgabe bei der Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII. Nicht selten sind pädagogische Fachkräfte unsicher, wie sie den Eltern gegenüber auftreten sollen. In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen Kompetenzen in der Gesprächsführung mit Eltern. Anhand von Fallbeispielen haben Sie die Möglichkeit, Handlungsmöglichkeiten zu besprechen und im Rollenspiel zu erproben.
Von Fehlern, Unglücken und schlechtem Tun
Menschen, die mit Menschen arbeiten, machen Fehler, meist nicht aus böser Absicht, sondern weil sie es nicht besser wussten, unachtsam oder überfordert waren. Trotzdem können diese sowohl für die anvertrauten Personen als auch die Einrichtung mitunter (langfristig) belastende Folgen haben. Die Benennung von und die Auseinandersetzung mit Fehlern und Fehlverhalten ist für viele Mitarbeiter*innen und Führungskräfte eine Herausforderung, der sie sich stellen müssen, wenn Fehler als Chance begriffen und in den Einrichtungen eine fehlerfreundliche Kultur im Umgang damit etabliert werden soll. Die Fortbildung unterstützt die Teilnehmer*innen anhand von Fallbeispielen zwischen Fehlern, Unglücken und schlechtem Tun zu differenzieren und ein daraus resultierendes abgestimmtes Vorgehen zu entwickeln.
Dauer: 6 - 7 Stunden
Kosten: 500 € in Dresden
800 € außerhalb Dresden zzgl. Fahrtkosten
Veranstaltungsort: nach Absprache
Bitte kontaktieren Sie uns zur individuellen Terminabsprache.
Fachvorträge
Themen
Vortrag: Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
In der Veranstaltung werden die Definition und Ausmaß von sexuellem Missbrauch, Täter*innenstrategien sowie das Vorgehen im Verdachtsfall erläutert. Möglichkeiten der Prävention im pädagogischen Alltag werden aufgezeigt.
Vortrag: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Fachstandards des § 8a SGB VIII und deren Anwendung in der Praxis. Dazu werden Begriffe wie Kindeswohlgefährdung, Gefährdungseinschätzung, insoweit erfahrene Fachkraft erläutert, Möglichkeiten für ein Vorgehen bei Wahrnehmung von Kindeswohlgefährdung beschrieben sowie Hinweise zu Datenschutz und Dokumentation gegeben.
Vortrag: Kindliche Sexualität in Abgrenzung zu sexuellen Übergriffen
Der Vortrag gibt einen Überblick über die kindliche Sexualität und Eckpunkte der psychosexuellen Entwicklung von Kindern. Zudem zeigt er Unterschiede zwischen altersgemäßen Handlungen und sexuell übergriffigem Verhalten. Im Weiteren wird exemplarisch der Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern in Einrichtungen vorgestellt.
Dauer: 1,5 - 2 Stunden
Kosten: 120 € in Dresden
Veranstaltungsort: nach Absprache
Bitte kontaktieren Sie uns zur individuellen Terminabsprache.
Begleitung bei der Entwicklung eines Schutzkonzept in der Institution
Für interessierte Einrichtungen bieten wir eine digitale Informationsveranstaltung an.
Der nächste Termin ist der 8.9.2022 von 14-16 Uhr.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ein Schutzkonzept dient dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt in Institutionen.
Es beschreibt verbindliche Regelungen der Einrichtung zu folgenden Themen:
o grenzwahrender Umgang mit Nähe und Distanz,
o pädagogischer Umgang mit kindlicher/jugendlicher Sexualität,
o Umsetzung von Sexualerziehung,
o Umgang mit Verdacht und Offenlegung sexualisierter Gewalt,
o Prävention sexualisierter Gewalt in der Einrichtung.
Damit die Inhalte des Konzeptes im Alltag gelebt werden, ist es sinnvoll, die Mitarbeiter*innen in die Erarbeitung des Konzeptes einzubeziehen.
Ein gleicher Wissensstand schafft die Basis für die Entwicklung des Konzeptes. Die gemeinsame Entwicklung von Standards sichert die Umsetzung des Konzeptes im Alltag.
Die Module schließen neben der Vermittlung von Fachwissen die interne Auseinandersetzung mit den o.g. Themen ein,
bieten Anregungen zur Selbstreflexion und liefern das Gerüst für das Schutzkonzept.
Folgende konzeptionellen Bausteine eines Schutzkonzeptes können die Einrichtungen mit unserer Begleitung erarbeiten:
o Sexualpädagogisches Konzept
o Interventionsplan bei sexuellen Missbrauch gegen Kinder und Jugendlichen
o Interventionsplan bei sexuellen Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen
o Interventionsplan bei institutionellen Missbrauch gegen Kinder und Jugendlichen
o Ansprech- und Beschwerdeverfahren
o Partizipationsverfahren
o und weitere Bausteine
Fall- und Fachberatung
„Ich hatte schon die ganze Zeit dieses komische Gefühl, aber ich war mir einfach nicht sicher und wusste nicht, was ich jetzt tun sollte.“ (Zitat einer Lehrerin einer Grundschule)
Fallberatung
- zum Umgang mit einem Verdacht bei sexuellem Missbrauch und anderen Formen von Kindeswohlgefährdung
- bei sexuellen Übergriffen unter Kindern oder Jugendlichen
- im Kontext des § 8a SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft
Drei Mitarbeiterinnen von Shukura sind Insoweit erfahrene Fachkräfte und finden sich in dieser Funktion auf der Fachkräfteliste der Stadt Dresden wieder.
Fachberatung
- zu Möglichkeiten der Prävention sexuellen Missbrauchs im Alltag mit Kindern und Jugendlichen
- Überblick über Möglichkeiten der Prävention im institutionellen Rahmen
Bitte kontaktieren Sie uns zur individuellen Terminabsprache.
Ausschreibung: Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8 a SGB VIII
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Insoweit erfahrene Fachkraft
Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend handeln ist Auftrag aller Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos sind Einrichtungen nach § 8 a, Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate zu ziehen. Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen (nach § 8 b SGB VIII) sowie Geheimnisträger nach § 4, Abs. 1 KKG haben entsprechend § 4, Abs. 2 KKG zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft.
Kinderschutzfachkräfte nach § 8 a SGB VIII - Insoweit erfahrene Fachkräfte - verfügen über Beratungskompetenz, spezifisches Fachwissen zum Kinderschutz und Kenntnisse zu den rechtlichen Handlungsgrundlagen. Sie sind erfahren in der Risikoeinschätzung, Erstellung von Hilfeplänen und Gesprächsführung mit Mädchen und Jungen, Eltern, Teams und kennen Kooperations- und Netzwerkstrukturen im Kinderschutz.
In dieser Ausbildung vertiefen und entwickeln Sie in fünf zweitägigen Modulen sowie im Selbststudium die erforderlichen Kompetenzen, um als Insoweit erfahrene Fachkraft tätig sein zu können. Neben den Gefährdungsformen Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung wird in dieser Ausbildung die Problematik der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vertieft behandelt.
Der Kurs wird durch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen zertifiziert.
Voraussetzungen
Pädagogischer Berufsabschluss und mindestens zweijährige Berufserfahrung, fundierte Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht
und angrenzenden Rechtsgebieten, fundierte Kompetenzen in der Gesprächsführung
Termine
Die Ausbildung beginnt am 21.3.2023. Die weiteren Termine finden Sie in der Ausschreibung (siehe unten).
Inhalt
Erwartungen und Erfahrungen der Teilnehmenden
Insoweit erfahrene Fachkraft
Aufgaben freier Träger in der Umsetzung des § 8 a SGB VIII
Rolle, Stellung der Fachkraft im Team
Auftragsklärung, trägereigenes Verfahren
Möglichkeiten und Grenzen im Einsatz
Persönliche Grundhaltung
Sie können die Ausschreibung hier herunterladen.
Kosten
1100,00 Euro
Ort
AWO Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen „Shukura“
Königsbrücker Straße 62, 01099 Dresden
Dozent/innen
Prof. Dr. Wolfgang Deichsel, Heike Mann, Esther Uhlmann
Rückfragen
an Heike Mann, heike.mann@awo-kiju.de
Anmeldung
ab sofort | mit kurzem Bewerbungsschreiben und Lebenslauf | an heike.mann@awo-kiju.de
Publikation
„Was Sie über sexuellen Missbrauch wissen sollten: Gedankenanstöße für einen wirksamen Kinderschutz jenseits polemischer Scheinlösungen“
„Was Sie über sexuellen Missbrauch wissen sollten: Gedankenanstöße für einen wirksamen Kinderschutz jenseits polemischer Scheinlösungen“ |
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Diese Publikation, die in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro Sachsen entstand, vermittelt Wissen zum Thema sexueller Missbrauch, zeigt Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder sowie wirksame Strategien auf, auch hinsichtlich eines sinnvollen Umgangs mit Täterinnen und Tätern.
Außerdem klärt die Publikation darüber auf, wie rechtsextremistische Kreise mit der Betroffenheit der Bevölkerung Politik machen. Die von der rechtsextremen Szene und der NPD initiierte Forderung „Todesstrafe für Kinderschänder“ instrumentalisiert die Emotionen der Bevölkerung mit dem Ziel, rechtsextremes Gedankengut in der Bevölkerung zu verankern und zu etablieren.
Sie können diese hier herunterladen oder gegen frankierten Rückumschlag (B4) als Druckexemplar erhalten.